Kosten

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Die Höhe der Rechtsanwaltskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Abweichend hiervon ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (Vergütung nach Zeitaufwand oder Pauschalhonorar) möglich und in vielen Fällen auch erforderlich.

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Im Fall einer Vergütung nach Zeitaufwand liegt der Stundensatz zwischen 125 € und 170 € netto. Bei einer Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung übernimmt ggf. eine Rechtsschutzversicherung den Teil der Vergütung, der nach dem RVG berechnet werden könnte.

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  • Beratungshilfe
  • Prozesskostenhilfe
  • Senatsverwaltung für Justiz