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Herr Dr. Weber verfügt über eine langjährige Erfahrung als Prozessbevollmächtigter vor Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor Arbeitsgerichten und Landes-
arbeitsgerichten.
Seit dem Jahr 2001 ist Herr Dr. Weber bei dem Kammergericht Berlin zugelassen und damit postulationsfähig vor allen Oberlandesgerichten.
Ausserdem: Beratungen und Vertretungen ohne Gericht, z. B. Vertragsgestaltungen, Mitwirkung an außergerichtlicher Streit-
schlichtung, insbesondere im Medizinrecht, häufige Beratungsmandate beispielsweise zu Regressansprüchen der Sozialämter gegenüber den Angehörigen pflegebe-
dürftiger Menschen.